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Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Haus-Hallen- und Spielordnung der TC City Sports GmbH
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im TC City
Sports so angenehm wie möglich zu machen.
Diese Hinweise werden Bestandteil unserer vertraglichen Beziehungen und helfen auf diese
Weise, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen.
Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme
dazu beitragen, dass alle sich hier wohlfühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne
unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden
"Spielregeln" zu erinnern.
I. Allgemeine Regeln zur Benutzung der Anlage
Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum Sport-
und Freizeitzentrum gehörenden Sportanlagen ( Tennis- und Badmintonplätze, Squashcourts,
Fußballplätze, Umkleidekabinen und Sanitärräume, Saunabereich, Gastronomie-, Aufenthalts-
und Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Terrasse und Freifläche, Zufahrten
und Zuwege, sowie Parkplätze. )
Alle Sportflächen dürfen nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein
anerkannten Sportregeln benutzt werden.
Die Tennis- Badminton- Squashs- und Fußballplätze sind nur in Sportbekleidung zu betreten.
Die Plätze dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Insbesondere das Tragen von Schuhen
mit groben Profilen ( Joggingschuhe, Fußballschuhe etc. ) ist auf allen Plätzen mit Ausnahme der
Fußballplätze strengstens untersagt. Squashcourts und Badmintonplätze dürfen nur mit hellen bzw.
mit nicht abfärbenden Sohlen betreten werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Schuhe entstehen,
haftet der Mieter des Platzes ( auch für seine Gäste ), und kann sofort aus dem laufenden Vertrag
ausgeschlossen werden. Bei Verunreinigungen ist eine Reinigungsgebühr von Euro 50.- zu zahlen.
In den Sportbereichen, sowie in den Umkleideräumen ist das Rauchen, Essen und Trinken nicht erlaubt.
Sofern Sie Tiere mit auf die Anlage nehmen möchten, melden Sie dies bitte vorher an, eine
Genehmigung kann im Einzelfall erteilt werden, generell können wir die Erlaubnis dazu nicht erteilen.
II. Buchungen
Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der nachstehenden und vom
Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat.
Die Buchung von Einzelstunden ist sowohl schriftlich als auch mündlich / fernmündlich / per Internet
verbindlich. Anmietungen im Rahmen eines angebotenen Sommer- / Winter- / Ganzjahresabonnements bzw.
einer Dauerbuchung können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen
Regelungen schriftlich vorgenommen werden.
III. Mietpreis
Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch Aushang
bekannt gemacht sind wie auch jederzeit von Ihnen angefordert werden können. Der vereinbarte
Mietpreis ist vor Spielbeginn ( bzw. Abonnementbeginn ) in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht
andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Umbuchungen und Stornierung sind bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn möglich. Bei Versäumnis wird
der volle Preis berechnet.
Zeitweiliger Ausfall der Serviceeinrichtungen ist nicht Preis mindernd.
Sollte die Platzmiete nicht mindestens 5 Minuten nach Spielbeginn entrichtet worden sein, so kann
der Platz von TC City Sports weiter vermietet werden.
IV. Beitragsbegleichung
Jede Änderung der Bankverbindung bei Teilnahme am Lastschriftverfahren ist dem Center umgehend
zu melden. Bei Unterlassung werden anfallende Kosten durch Rücklastschriften und Bankgebühren
in Rechnung gestellt.
V. Öffnungs- und Spielzeiten
Die Anlage ist ganzjährig von 7.30 bis 24.00 Uhr ( am Wochenende je nach Betrieb verkürzt )
für den Spielbetrieb geöffnet. Besondere Regelungen für Feiertage werden rechtzeitig durch
Aushang bekannt gemacht. Wir müssen uns weiterhin vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter
zugeteilter Plätze vor oder während des Spiels zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus
besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonstige Veranstaltungen etc.) gegen Angebot anderer
Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.
Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der
gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Betreten der Halle ist erst zum
jeweiligen Stundenbeginn möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze
weiter bespielt werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils
gültigen Einzelstundenpreis zu berechen.
VI. Tennisschule/Tennislehrer
Einzelheiten zu den unterschiedlichen Programmen entnehmen Sie bitte den entsprechenden
Bedingungen und Preislisten.
Trainings- und Lehrveranstaltungen dürfen auf unserer Anlage nur mit unserer schriftlichen
Zustimmung durchgeführt werden; gewerbliche Veranstaltungen ohne eine solche schriftliche
Zustimmung sind nicht erlaubt. Tennisschulzubehör wie Ballmaschine, Bälle, Video usw. gehören
zur hauseigenen Tennisschule und sind dort in Verwahrung. Eine Benutzung durch Vereine,
auswärtige Trainer und Gruppen ist gebührenpflichtig und muss in jedem Einzelfall angemeldet
und abgerechnet werden.
VII. Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich der Besitzer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und
zugehöriges Personal aus, deren Anweisung unverzüglich Folge zu leisten ist.
VIII. Haftung
Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer
Einrichtung- gleich welcher Art- entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw.
grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen
wir keine Haftung. Für in der Anlage verlorengegangene Bälle besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Wird der Spielbetrieb durch höhere Gewalt oder sonstige Einwirkungen ohne Verschulden des
Vermieters beeinträchtigt, so besteht kein Anspruch auf Haftbarmachung.
Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen.
Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung
zu machen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, welche durch ihn oder durch von ihm eingeladene Mitspieler
in der Anlage verursacht werden.
IX. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein,
kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der
Verpflichtung der Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot
verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene
Nutzung besteht nicht.
Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt
vorbehalten.
X. Allgemeine Geltungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht
angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Statt
dessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck
am ehesten erreichen.
XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen und Vertragspartner
ist - vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen - das für den Standort der Anlage sachlich
und örtlich zuständige Gericht.
XII. Sonstiges
Mitgliedsbeiträge werden bei der Erhöhung der gesetzlichen MwSt. angepaßt. Mündliche Nebenabsprachen
sind Ungültig. Die Rechte des Nutzers aus Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
XIII. Anerkennung der Haus- Hallen und Spielordnung
Mit Betreten der TC City Sports wird die Haus- Hallen und Spielordnung vom Mieter und von den von
ihm eingeladenen Gästen anerkannt.
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