citySports - Die Sportstadt in der City

AGB


 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Haus-Hallen- und Spielordnung der TC City Sports GmbH

Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt im TC City Sports so angenehm wie möglich zu machen.

Diese Hinweise werden Bestandteil unserer vertraglichen Beziehungen und helfen auf diese Weise, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen.

Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich hier wohlfühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden "Spielregeln" zu erinnern.



I. Allgemeine Regeln zur Benutzung der Anlage

Nachstehende Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum Sport- und Freizeitzentrum gehörenden Sportanlagen ( Tennis- und Badmintonplätze, Squashcourts, Fußballplätze, Umkleidekabinen und Sanitärräume, Saunabereich, Gastronomie-, Aufenthalts-
und Verkaufsräume, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen wie Terrasse und Freifläche, Zufahrten und Zuwege, sowie Parkplätze. )

Alle Sportflächen dürfen nur zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln benutzt werden.

Die Tennis- Badminton- Squashs- und Fußballplätze sind nur in Sportbekleidung zu betreten. Die Plätze dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Insbesondere das Tragen von Schuhen mit groben Profilen ( Joggingschuhe, Fußballschuhe etc. ) ist auf allen Plätzen mit Ausnahme der Fußballplätze strengstens untersagt. Squashcourts und Badmintonplätze dürfen nur mit hellen bzw. mit nicht abfärbenden Sohlen betreten werden. Für Schäden, die durch unsachgemäße Schuhe entstehen, haftet der Mieter des Platzes ( auch für seine Gäste ), und kann sofort aus
dem laufenden Vertrag ausgeschlossen werden. Bei Verunreinigungen ist eine Reinigungsgebühr von Euro 50.- zu zahlen.

In den Sportbereichen, sowie in den Umkleideräumen ist das Rauchen, Essen und Trinken nicht erlaubt. Sofern Sie Tiere mit auf die Anlage nehmen möchten, melden Sie dies bitte vorher an,
eine Genehmigung kann im Einzelfall erteilt werden, generell können wir die Erlaubnis dazu nicht erteilen.



II. Buchungen

Zur Nutzung der Sportflächen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der nachstehenden
und vom Betreiber angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat.

Die Buchung von Einzelstunden ist sowohl schriftlich als auch mündlich / fernmündlich / per Internet verbindlich. Anmietungen im Rahmen eines angebotenen Sommer- / Winter- / Ganzjahresabonnements bzw. einer Dauerbuchung können nur unter Anerkennung der entsprechenden, vom Betreiber angebotenen Regelungen schriftlich vorgenommen werden.



III. Mietpreis

Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten, die sowohl durch
Aushang bekannt gemacht sind wie auch jederzeit von Ihnen angefordert werden können.
Der vereinbarte Mietpreis ist vor Spielbeginn ( bzw. Abonnementbeginn ) in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

Umbuchungen und Stornierung sind bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn möglich. Bei Versäumnis wird der volle Preis berechnet.

Zeitweiliger Ausfall der Serviceeinrichtungen ist nicht Preis mindernd.

Sollte die Platzmiete nicht mindestens 5 Minuten nach Spielbeginn entrichtet worden sein, so
kann der Platz von TC City Sports weiter vermietet werden.



IV. Beitragsbegleichung

Jede Änderung der Bankverbindung bei Teilnahme am Lastschriftverfahren ist dem Center umgehend zu melden. Bei Unterlassung werden anfallende Kosten durch Rücklastschriften
und Bankgebühren in Rechnung gestellt.



V. Öffnungs- und Spielzeiten

Die Anlage ist ganzjährig von 7.30 bis 24.00 Uhr ( am Wochenende je nach Betrieb verkürzt )
für den Spielbetrieb geöffnet. Besondere Regelungen für Feiertage werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gemacht. Wir müssen uns weiterhin vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze vor oder während des Spiels zu ändern, bzw. gebuchte Spielzeiten aus besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen, sonstige Veranstaltungen etc.) gegen Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.

Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind die Uhren der Anlage. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Betreten der Halle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze
weiter bespielt werden, sind wir berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechen.



VI. Tennisschule/Tennislehrer

Einzelheiten zu den unterschiedlichen Programmen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bedingungen und Preislisten.

Trainings- und Lehrveranstaltungen dürfen auf unserer Anlage nur mit unserer schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden; gewerbliche Veranstaltungen ohne eine solche schriftliche Zustimmung sind nicht erlaubt. Tennisschulzubehör wie Ballmaschine, Bälle, Video usw. gehören zur hauseigenen Tennisschule und sind dort in Verwahrung. Eine Benutzung durch Vereine, auswärtige Trainer und Gruppen ist gebührenpflichtig und muss in jedem Einzelfall angemeldet
und abgerechnet werden.



VII. Hausrecht

Das Hausrecht üben ausschließlich der Besitzer, der Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus, deren Anweisung unverzüglich Folge zu leisten ist.



VIII. Haftung

Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Einrichtung- gleich welcher Art- entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit. Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Für in der Anlage verlorengegangene Bälle besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Wird der Spielbetrieb durch höhere Gewalt oder sonstige Einwirkungen ohne Verschulden des Vermieters beeinträchtigt, so besteht kein Anspruch auf Haftbarmachung.

Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen.
Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.

Der Mieter haftet für alle Schäden, welche durch ihn oder durch von ihm eingeladene Mitspieler
in der Anlage verursacht werden.



IX. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen notwendig sein,
kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung der Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

Die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.



X. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Statt dessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am ehesten erreichen.



XI. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen und Vertragspartner
ist - vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen - das für den Standort der Anlage sachlich
und örtlich zuständige Gericht.



XII. Sonstiges

Mitgliedsbeiträge werden bei der Erhöhung der gesetzlichen MwSt. angepaßt. Mündliche Nebenabsprachen sind Ungültig. Die Rechte des Nutzers aus Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.



XIII. Anerkennung der Haus- Hallen und Spielordnung

Mit Betreten der TC City Sports wird die Haus- Hallen und Spielordnung vom Mieter und von den
von ihm eingeladenen Gästen anerkannt.


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